
Bereits im Juli 2009 wurde der Dingolfinger Kaufmann Johann G. (60Jahre) vorübergehend festgenommen. Ganze Generationen von Staatsanwälten und Richtern sollen sich an dem Fall abgearbeitet haben. Nun wurde das Verfahren bei dem es am Ende noch um immerhin 5250 Packungen ging, abgeschlossen. Zunächst wurde Johann G. wegen verstoß gegen das Arzneimittelgesetz schuldig gesprochen. Nachdem der Europäische Gerichtshof diese Praxis als nicht korrekt ablehnte, wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Da der Angeklagte jedoch noch bis Mai/Juni 2009 Räuchermischungen mit dem Wirkstoff JWH-018 vertrieben haben soll, wurde er zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Da es sich um eine ansehnliche Menge illegaler Betäubungsmittel handelte und Herr G. hinlänglich bekannt war, darf man von einem sehr milden Urteil sprechen bei dem vermutlich ein Verbotsirrtum eine Rolle gespielt haben dürfte.
In diesem Fall vermute ich das der Verkäufer wirklich nicht wusste was er verkauft. Aber es gibt auch Händler die das absichtlich machen weil sie aufs schnelle Geld aus sind. Lest dazu auch meine anderen Blogbeiträge in denen ich seriöse und vor allem erfahrene Shops empfehle! Hier geht´s zum Beitrag!
Quelle:
https://www.wochenblatt.de/news-stream/dingolfing-isar/artikel/224529/ehemaliger-dingolfinger-kaufmann-60-kommt-mit-bewaehrungsstrafe-davon