Erschossen wegen Hanf?

Tod durch ProhibitionGenickschuss wegen Cannabis in Bayern

Am Abend des 25. Juli 2015 wurde im bayrischen Burghausen ein mutmaßlicher Hanfhändler durch einen Genickschuss aus einer Polizeiwaffe getötet.

Auf die Frage der Schuld möchte ich in diesem Post gar nicht im Detail eingehen sondern generell die Frage stellen ob Waffengewalt bei Delikten die eine Haftstrafe von einem oder mehr Jahren erwarten lassen angemessen ist. Das hieße nämlich das so mancher Schwarzfahrer oder Kleinkrimineller damit rechnen müsste erschossen zu werden.

Aber das Gesetz erlaubt es der Polizei die Schusswaffe gegen unbewaffnete Personen einzusetzen sobald diese eine Haftstrafe von 1 oder mehr Jahren zu erwarten haben.

Da kann man die Deutsche Polizei nur loben das von dieser Möglichkeit nicht so oft Gebrauch gemacht wird wie beispielsweise in Amerika.

Vielleicht sollte der Gesetzgeber trotzdem überlegen das Gesetz dahingehend zu ändern das Waffengewalt nur gegen Leute eingesetzt werden darf die anderen Leuten Schaden zugefügt haben und möglicherweise noch bewaffnet sind.

Solange es sich um Einzelfälle handelt wird sich aber wohl nichts ändern.

Hier die Links zu einigen Berichten die sich mit diesem tragischen Fall befassen:

http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/traunstein-schuss-polizei-100.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/schuesse-auf-dealer-in-burghausen-halt-polizei-1.2197255

http://www.vice.com/de/read/polizist-erschoss-unbewaffneten-cannabis-dealer-ermittlungen-eingestellt-811

1 Comments

  1. Pingback: Drogen kann man nicht erschießen - High-Fly.org

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